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sicherheit

 

die schülerInnen auf der sek I und II wollen sich grösstenteils bewegen und dabei freude erleben. diese gegebenheit gilt es auszunützen. die lehrpersonen sollen dabei ein setting schaffen, in welchem alle schülerInnen sicher gefordert und gefördert werden.

unterstütze und begleite die schülerInnen ohne druck. lasse nicht zu, dass sich die schülerInnen gegenseitig zu «gefährlichen» aktionen antreiben. dies kann zu unfällen und verletzungen führen. positioniere dich als lehrperson so in der halle, dass du die schülerInnen im überblick hast und sei dir den «versteckten» gefahren bewusst. bewegungsformen, bei welchen eine erhöhte gefahr ausgeht, (z.b. überkopfrotationen, ...) sind systematisch (aufbaureihe, hilfegriffe, ...) einzuführen und darauf zu achten, dass die fallhöhe nicht zu gross ist (z.b. mit einem doppelten mattenstapel).

die allermeisten schülerInnen wissen intuitiv, was sie sich zumuten und zutrauen können, ohne sich oder andere zu gefährden. an neue herausforderungen gehen sie mit umsicht heran.

 

die beratungsstelle für unfallverhütung (bfu) zeigt in der broschüre «freizeitsportanlagen im urbanen raum» auf, dass das risiko für frakturen oder für schwere kopfverletzungen mit zunehmender höhe steigt. bereits ab einer fallhöhe von 150cm besteht ein erhöhtes risiko für schwere verletzungen. aus diesem grund gelten die folgenden richtlinien zur höhe und sicherung der elemente:

  • elemente, welche eine höhe von weniger als 100cm aufweisen, brauchen keine spezifischen vorsichtsmassnahmen (matten).

  • elemente, welche eine höhe von 100-200cm aufweisen, sollen mit matten gesichert werden.

  • ab einer fallhöhe von 200cm ist das risiko für eine schwere verletzung stark erhöht - es sind besondere massnahmen (absicherung, methodik, organisation, usw.) erforderlich.

  • die maximale höhe eines unbeaufsichtigten elements beträgt 200cm; bei beaufsichtigen elementen darf sie 300cm betragen.

zur ausdehnung des fallraums gelten die folgenden richtlinien:

  • bei elementen von 150cm höhe oder weniger beträgt der abstand zur wand oder anderen elementen mindestens 150cm.

  • bei elementen von über 150cm beträgt der abstand zur wand oder anderen elementen mindestens 2/3 der fallhöhe + 50cm (z.b. bei einem element von 200cm beträgt der fallraum mindestens 183cm ).

der abstand zwischen den elementen um von einem zu anderen element zu springen wird wie folgt vorgegeben:

  • bei elementen von weniger als 120cm höhe beträgt der abstand mindestens 55cm.

  • bei elementen von 120-300cm höhe beträgt der abstand mindestens 2/3 der höhe + 50cm (z.b. bei einem element von 150cm höhe beträgt der abstand mindestens 150cm).

weitere hinweise zum gebrauch der matten:

  • matten sind für landungen und zur absicherung von sturtzräumen zu nutzen. die landungen erfolgen auf genügend dicken und intakten matten, so dass sie nicht durchgedrückt werden. falls klettverschlüsse vorhanden sind, sind diese zu schliessen.

  • die einzelnen geräte dürfen und sollen von den schülerInnen umgestellt werden. dabei ist grosse vorsicht bei der anzahl an matten und der richtigen platzierung geboten. vor allem die platzierung ist immer wieder zu kontrollieren, so dass keine gefährlichen lücken zwischen matten oder matten und elementen vorzufinden sind.

parkour-schule.ch steht im austausch mit der bfu (beratungsstelle für unfallverhütung). weitere informationen zu sicherheitsaspekten findest du in den folgenden bfu-unterlagen:

- freizeitsportanlagen im urbanen raum

- sichere bewegungsförderung bei kindern

- spielplätze

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